Motion fordert Zulassung von UL-Flugzeugen

Am Donnerstag hat AeCS-Präsident und Nationalrat Matthias Samuel Jauslin (FDP) im Nationalrat die Motion 24.3112 eingebracht. Diese fordert den Bundesrat auf, die rechtlichen Grundlagen für die Zulassung von dreiachsgesteuerten Ultraleichtflugzeugen mit einem MTOM von 600kg zu schaffen. Damit soll die Zulassung von umweltfreundlicheren, leisen und sparsamen Flugzeugen auch in der Schweiz endlich ermöglicht werden.

Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen für die Zulassung und den Betrieb von dreiachsgesteuerten Ultraleichtflugzeugen (UL) sowohl mit Elektro- als auch mit Verbrennungsmotoren mit einem maximalen Abfluggewicht von 600 kg in der Schweiz zu schaffen.

Begründung

Das 1984 erlassene UL-Verbot wurde zwar mit der Zulassung der nur in der Schweiz vorkommenden Kategorie «Ecolight-Flugzeuge», d.h. Flugzeuge bis max. 472.5 kg Abfluggewicht, etwas gelockert, aber hierzulande herrscht weiterhin das restriktivste UL-Regime in Europa.

Die Schweiz hinkt hinterher und verschliesst sich der Opt-out-Möglichkeit gemäss europäischem Recht. Anders als konventionell zugelassene Luftfahrzeuge unterliegen UL nicht den aufwändigen internationalen Zertifizierungsvorschriften, sondern werden nach nationalen Vorschriften zugelassen. Der technische Fortschritt und neue Materialien erlauben den Bau von wesentlich sichereren und umweltfreundlicheren Luftfahrzeugen als bei der Einführung des UL-Verbots. Dank neuer Antriebstechnologien fliegen UL-Flugzeuge heute mit bleifreiem Normalbenzin oder elektrisch und verbrauchen trotz höherer Reisegeschwindigkeiten deutlich weniger Energie. Zudem sind UL-Flugzeuge im Betrieb leiser als konventionell zugelassene Flugzeuge (max. 65 Dezibel gegenüber 72 Dezibel). Aufgrund dieser Vorteile sind sie in Europa weit verbreitet.

Der Trend zu UL-Flugzeugen spiegelt sich auch in der EU-Gesetzgebung wider. UL-Flugstunden werden EU-weit für den Erwerb und die Verlängerung von Pilotenlizenzen voll angerechnet. Seit 2019 sind UL in den meisten EU-Staaten bis 600 kg zugelassen, weshalb die Industrie fast ausschliesslich UL mit 600 kg Abfluggewicht produziert. Eine Einschränkung des Betriebs für umweltfreundliche UL mit einer praxisuntauglichen Gewichtslimite von 472,5 kg, die sogar für elektrisch angetriebene UL gilt, ist unsinnig und überholt. Angesichts des Berichts des Bundesrates über CO2-neutrales Fliegen ist eine solche Einschränkung nicht zu rechtfertigen.

Die heutige Regelung erschwert weiter auch den Zugang zum Pilotenberuf und erweist sich als Standortnachteil: Die hohen Betriebskosten konventioneller Flugzeuge verteuern die Ausbildung junger Piloten im Inland. Damit werden hiesige Fluggesellschaften von ausländischen Piloten abhängig. Zudem lassen sich keine auf den Bau von UL-Flugzeugen spezialisierte Firmen in der Schweiz nieder.