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Im Zentralvorstand sind 9 Ressorts definiert:
- Politik
- Sponsoring
- Kommunikation
- Nachwuchs / Jugend
- Sport
- Internationales
- Luftraum
- Infrastruktur
- Umwelt
Der Ressortsleiter
- Wahl
Die Ressortleiter werden vom Zentralvorstand gewählt oder abberufen. Ein personeller Wechsel ist vom entsprechenden Ressortleiter oder von seiten des Zentralvorstandes mindestens 3 Monate zum Voraus schriftlich bekannt zu geben.
- Unterstellung
Die Ressortleiter sind dem Zentralpräsidenten oder seinem Stellvertreter unterstellt. Sie arbeiten nach Angaben des Zentralvorstands bzw. des Zentralpräsidenten weitgehend autonom und im Rahmen der Strategie und der Zielsetzung.
- Aufgaben und Kompetenzen
Die Ressortleiter sind für ihr zugewiesenes Fachressort gegenüber dem Zentralvorstand verantwortlich. Sie sind befugt, Aufträge an das Zentralsekretariat, wo vorhanden, an speziell bezeichnete Kommissionen und Arbeitsgruppen zu erteilen. Wo vorhanden, kann dem Ressortleiter die Leitung von Kommissionen übertragen werden. Es wird erwartet, dass die Ressortleiter an den spezifischen Kommissionssitzungen teilnehmen.
Die Ressortleiter stellen als Prozessverantwortliche den Prozess zwischen Zentralvorstand, Kommissionen und Arbeitsgruppen/Experten sicher, im Besonderen die Gesamtkoordination der Themen sowie die Sicherstellung eines optimalen Informationsflusses. Die Ressortleiter können nach Rücksprache mit dem Zentralpräsidenten oder dem Generalsekretär alleine oder mit bezeichneten Fachpersonen den AeCS bei Behörden oder Institutionen vertreten.
- Ergebnisverantwortung / Vorgehensverantwortung
Grundsätzlich sind die Ressortleiter auf Stufe Zentralvorstand gegenüber dem Zentralvorstand / Zentralpräsidenten für die Ergebnisverantwortung zuständig.
Die Vorgehensverantwortung liegt primär bei den Kommissionen und Arbeitsgruppen, wird aber vom Ressortleiter als Kontrollinstanz beratend gesteuert.
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