| Zentralvorstand |
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Grundsatz
Ehrenamtlichkeit
Konstituierung Dem Stellvertreter des Zentralpräsidenten können durch den Zentralpräsidenten spezifische Aufgaben übertragen werden. Der Zentralvorstand legt die von jedem Mitglied des Zentralvorstandes wahrzunehmenden ständigen Aufgaben und Vertretung fest. Die Konstituierung und die Zuordnung der Aufgaben werden jährlich an der ersten Sitzung nach der Delegiertenversammlung durch den Zentralvorstand bestätigt oder neu geregelt. Sitzungen des Zentralvorstandes 2010:
Präsidenten Hearing 2010: 16. Oktober 2010, Ittigen Symposium 2010: 09. Dezember 2010, Luzern |
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