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Pflichten der Kommission:
- Sie organisiert die Ausrüstung und die Transporte an die Sammelorte für den Austausch der Teilnehmer, respektive direkt in die Austauschländer.
- Sie verpflichtet die Organisatoren die den Austausch in der Schweiz organisieren und unterstützt sie mit Rat und Tat und den zur Verfügung gestellten Finanzmittel.
- Der Präsident wird durch die Kommission nominiert und durch den Zentralvorstand des AeCS(ZV) bestätigt.
- Sie führt die Schlussselektion der Schweizer Kandidaten für den jährlich stattfindenden zweiwöchigen Austausch durch.
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